Gemeinsamer Unterricht

Gemeinsamer Unterricht (GU) an Wuppertaler Schulen

Gemeinsam leben, gemeinsam lernen

„Hoffentlich wird es bald zur Selbstverständlichkeit, dass alle Kinder so akzeptiert werden, wie sie zur Welt kommen, dass ihre Mitmenschen lernen, neben ihren Schwächen auch ihre Stärken zu sehen.“

(Manfred Rosenberger, Eltern für Integration)

 

Die Grundschule für alle Kinder

Anspruch und Aufgabe

Die Grundschule als die für alle Kinder gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens hat die Aufgabe, alle Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Voraussetzungen zu fördern. Dieser Aufgabe nimmt sich die Grundschule in besonderer Weise an, wenn Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf in die gemeinsame Erziehung und den Gemeinsamen Unterricht einbezogen sind.

Gute integrative Grundschularbeit

  • ist wichtig für alle Kinder.
     
  • nimmt die Aufgabe wahr, Kinder trotz großer individueller Unterschiede gemeinsam lernen zu lassen.
     
  • hat zur Aufgabe, jedem Kind die Entfaltung seiner Anlagen zu ermöglichen, ohne dass es auf breite, vielfältige soziale Erfahrungen verzichten muss.
     
  • versteht sich als Pädagogik des Sich-Einlassens auf die Kinder, wie sie nun einmal sind, auf das, was sie können und wissen, wie viel oder wenig es auch immer sein mag, als Grundlage für künftiges Lernen.
     
  • ist wichtig für die gemeinsame Erziehung und Voraussetzung für den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern.

 

Rechtliche Grundlagen und Hinweise zum GU in Wuppertal

Die Wirklichkeit

Grundsätzlich gibt es zwei mögliche Förderorte, an denen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Schulpflicht in den Klassen 1-4 erfüllen:

  • in einer Grundschule mit Gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern.
     
  • in einer Förderschule.

Die Förderung kann nur dann im GU erfolgen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Erziehungsberechtigten haben einen schriftlichen Antrag auf Teilnahme am GU gestellt.
     
  • Das damit verbundene Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF) wurde durchgeführt. Dazu gehört, dass durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde eine Lehrerin oder ein Lehrer der Grundschule und eine sonderpädagogische Lehrkraft beauftragt werden, ein pädagogisches Gutachten über das Kind zu verfassen. Außerdem wird eine schulärztliche Untersuchung veranlasst.
     
  • Die Grundschule verfügt über die notwendigen personellen und sächlichen Voraussetzungen oder diese können dort geschaffen werden.
     
  • Die Zustimmung des Schulträgers liegt vor.

Die Schulaufsichtsbehörde prüft auf Grundlage der Gutachten eingehend die Bedingungen, die jedes behinderte Kind braucht, und entscheidet erst dann über den geeigneten Förderort.
Wird als Förderort der GU an einer Grundschule vorgesehen, nimmt diese, je nach personellen und sächlichen Bedingungen, das Kind auf.
Der Förderbedarf und der Förderort werden jährlich überprüft.

 

Grundschulen mit GU

In Wuppertal gibt es derzeit sieben „Standort-Grundschulen“, die integrativ arbeiten. Dort können augenblicklich in erster Linie Schulanfänger/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen werden.

Wenn Erziehungsberechtigte es wünschen, dass ihr Kind am GU in einer dieser Schulen teilnimmt, sollten sie den Antrag auf Teilnahme am GU bei einer der nachstehend genannten Grundschule stellen, oder aber an einer anderen Grundschule
Von dort aus wir der Antrag an das Schulamt der Stadt Wuppertal weitergeleitet.

Das darauf folgende Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und des geeigneten Förderortes (AO-SF) ist sehr zeitaufwendig. Deshalb ist es für alle Beteiligten günstig, wenn die Erziehungsberechtigten bereits bei der Schulanmeldung im November den Antrag auf GU stellen.

Mit der Entscheidung des Schulamtes über den geeigneten Förderort ist frühestens im Mai des darauf folgenden Jahres zu rechnen.

Grundschulen mit Gemeinsamen Unterricht

GGS Fritz-Harkort-Schule
Schulleiterin: Frau Thoenes
Telefon: (0202) 563 60 28
Fax: (0202) 60 31 85

GGS Uellendahl
Schulleiterin: Frau Westkott
Telefon: (0202) 563 65 39
Fax: (0202) 70 25 15

GGS Reichsgrafenstraße
Schulleiterin: Frau Klose
Telefon: (0202) 563 24 36
Fax: (0202) 42 25 68

GGS Rudolfstraße
Schulleiterin: Frau Freitag
Telefon: (0202) 563 61 90
Fax: (0202) 8 24 53

GGS Sillerstraße
Schulleiterin: Frau Ahlert
Tel.: +49 (0)202 / 74 36 16
Fax: +49 (0)202 / 74 11 52

GGS Germanenstraße
Schulleiterin: Frau Viseneber
Tel.: +49 (0)202 / 563-6177
Fax: +49 (0)202 / 50 33 14

GGS Königshöher Weg
Schulleiterin: Frau Gondolf
Tel.: +49 (0)202 / 563-5204
Fax: +49 (0)202 / 4 30 37 07

Koordinator für den Gemeinsamen Unterricht im Auftrag des Schulamtes für die Stadt Wuppertal:
Georg Arnusch
Telefon (dienstl.): (0202) 563 60 28
Telefon (privat): (0 21 29) 59 92 00
Email: GeoArnusch@aol.com
Sprechstunde im Schulamt, Alexanderstr. 18: nach Voranmeldung unter 0202-563 60 28

Postanschrift:
Schulamt für die Stadt Wuppertal
Alexanderstr. 18
42103 Wuppertal

Die Moderatorinnen für den Gemeinsamen Unterricht im Auftrag des Schulamtes für die Stadt Wuppertal:

Frau Keppke-Lebert
Telefon: (0202) 563 24 36

Frau Thoenes
Telefon: (0202) 563 60 28